Vorstand

Josef Klingl 1. Vorstand Andreas Sedlmeier 2. Vorstand Lukas Ludwig Schriftführer Korbinian Lutzenberger Kassier

Chronik

Chronik der Kommandanten Selbstverständlich haben die Kommandanten seit der Gründung der Uttinger Feuerwehr im Jahre 1874 mehrere Male gewechselt. Hier Finden Sie alle bisherigen Kommandanten: 1874 – 1900 Bartl Reindl 1901 – 1910 August Ernst 1919 – 1928 Johann Reindl 1929 – 1933 Leonhard Rohrmoser 1934 – 1941 Michael Schleiferböck 1942 – 1945 Waldemar Spieß 1946 – 1948 Simon Dallmayr 1949 – 1964 Karl Sauter 1965 – 1969 Leonhard Menter 1970 – 1983 Eugen Drischberger 1983 – 2006 Karlheinz Geier 2007 – 2019 Andreas Streicher 2019 – heute Florian Hoffmann

Verein

Seit der Gründung der Freiwilligen Feuerwehren gab es keine Unterscheidung zwischen der Institution Feuerwehr und den Feuerwehrvereinen. Erst mit dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23.12.1981 gab es eine rechtliche Unterscheidung. Die Freiwillige Feuerwehr gehört zur Gemeinde wie z.B. der Bauhof. Der abwehrende Brandschutz, der technische Hilfsdienst sowie die Löschwasserversorgung sind Pflichtaufgaben der Gemeinde.  So stellt die Gemeinde die Geräte, Fahrzeuge und das Feuerwehrhaus. Der Verein stellt unentgeltlich die Mannschaft. Der Verein beteiligt sich am gesellschaftlichen Leben, wie z.B. bei Fronleichnam, Festen in der Gemeinde, Gründungsfesten anderer Feuerwehren, Christkindlmarkt usw.  Darüber hinaus kümmert sich der Verein um die Kameradschaftspflege in der Feuerwehr in Form von Vereinsausflügen, Grillfesten oder ähnlichen Veranstaltungen. Der Verein wird durch einen gewählten Vorstand geführt, der sich aus den beiden Vorständen, den beiden Kommandanten, dem Kassenwart und dem Schriftführer zusammen setzt: Zweck des Vereins ist die Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr, insbesondere durch das Werben, das Stellen und Betreuen von Einsatzkräften. Weitere Aufgabe ist die Wahrnehmung von Repräsentationsaufgaben in der Öffentlichkeit und die Förderung von Kameradschaft und Zusammengehörigkeit. Somit bildet der Feuerwehrverein den zwingend notwendigen kameradschaftlichen Hintergrund für die öffentlich-rechtliche Institution „Freiwillige Feuerwehr“ als gemeindliche Einrichtung.

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