Seit mehreren Jahren gilt in Deutschland die Trinkwasserschutzverordnung. Zusammen mit verschiedenen Normen und technischen Arbeitsblättern regelt sie, dass u.a. auch Feuerwehren dafür verantwortlich sind, ein Rückfließen von entnommenem Löschwasser aus dem Hydrantennetz in die Waserleitung zu verhindern. Dies konnte bislang z.B. durch Druckstöße in den Löschwasserleitungen (Schläuchen) oder dem zusammenbrechen des Leitungsnetzes geschehen. Um den geforderten Schutzstandart erfüllen zu können, war die Beschaffung von sehr teuren Armaturen erforderlich. So wurden nun für jede unserer 3 Pumpe zwei sogenannte Rückflussverhinderer und ein neues Sammelstück auf den Fahrzeugen verlastet. Die Mannschaft wurde entsprechend geschult. Mit dieser Ausrüstung wird nun das Trinkwassernetz bestens vor Verunreinigungen geschützt.